Ich will zur Feuerwehr - Mitglied werden bei der FF Roggenburg
Die Freiwilligen Feuerwehren suchen immer nach interessierten Mitmenschen die bereit sind, sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft und das Gemeinwohl zu engagieren und Verantwortung für ihre Mitbürger übernehmen wollen.
Die Feuerwehr Roggenburg freut sich über Jugendliche, Frauen und Männer die aktiv am Feuerwehrdienst teilnehmen möchten. Im Team und verschiedenen Gruppen können Sie ihre persönlichen Stärken einbringen und gemeinsam einer vielseitigen und abwechslungsreichen Freizeitbeschäftigung nachgehen.
Voraussetzungen für eine aktive Mitgliedschaft:
- Mindestalter 18 Jahre im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst
- Mindestalter für die Jugendfeuerwehr zwischen 14 und 17 Jahren
- Körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdienst
Wir bieten Ihnen als aktives Mitglied:
- Ausbildung zum Feuerwehrmann/-frau - Modulare-Truppmann-Ausbildung (MTA)
- Spezifische Lehrgänge auf Gemeinde, Kreis- und Landesebene (z.B. Atemschutzgeräteträger, Maschinist, Fahrsicherheitstraining, Motorsägen-Kurs, Gruppenführer)
- Regelmäßige 1. Hilfe Ausbildung
- Persönliche Schutzausrüstung
- Kameradschaft und Spaß am Vereinsleben sowie bei Ausflügen
Wir erwarten:
- Regelmäßige Teilnahme an den Übungsabenden und Einsätzen
- Bereitschaft eine Ausbildung zum Feuerwehrmann /-frau zu absolvieren und sich auf Lehrgängen weiterzubilden
- Engagement und Teilnahme am Vereinsleben
Jeder ist als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr geeignet. Bei der Berufsfeuerwehr wird Wert auf eine handwerkliche Ausbildung gelegt. Bei der freiwilligen Feuerwehr, ist es unerheblich welchen Beruf Sie erlernt haben, oder gerade erlernen.
Wenn Sie körperlich durchschnittlich belastbar sind, reicht dies für den Feuerwehralltag. Von Atemschutzgeräteträgern wird eine gute körperliche Fitness und Kondition erwartet, die in regelmäßigen Abständen auch von einem Arzt in einer G26.3 Untersuchung geprüft wird.
Übungs- und Ausbildungsdienste finden mindestens einmal pro Monat (jedem ersten Montag im Monat) am Abend statt.
Zu Einsätzen wird rund um die Uhr über die Sirene, SMS-Alarmierung und Funkmeldeempfänger alarmiert.
Alle Feuerwehrdienstleistenden sind über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayer. Landesunfallkasse (Bayer. LUK) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand in Bayern versichert. Damit sind in der gesetzlichen Unfallversicherung auch Personen geschützt, die sich im Interesse der Allgemeinheit in besonderer Weise engagieren. Aus diesem Grund sind die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren umfassend abgesichert, falls sie bei ihrem Feuerwehrdienst einen Körper- oder Gesundheitsschaden erleiden sollten.
Natürlich zählt im Ernstfall jede helfende Hand. Jedoch ist der Dienst stets freiwillig. Es gibt keine Verpflichtung Urlaub anzumelden etc.
Gerade in der aktuellen Corona-Pandemie ist es sehr wichtig, dass alle gesund sind und gesund bleiben.